FSJ statt Zivildienst
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Zum 1. August 2002 traten von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderungen im Kriegsdienstverweigerungsgesetz und im Zivildienstgesetz in Kraft. Danach gilt:
- Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ab dem 1.8.2002 ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr im In- oder Ausland von mindestens 12 Monaten Dauer leistet, wird anschließend nicht mehr zum Zivildienst herangezogen.
- Wer vorzeitig Zivildienst oder ein Freiwilliges Jahr leisten will, kann bereits mit 16 ½ Jahren einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen und den Dienst mit 17 antreten.
Wichtig ist es dabei, dass die schriftliche Vereinbarung über das Freiwillige Jahr erst nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer getroffen wurde. Eine nachträgliche Anerkennung des FSJ als Zivildienst ist nicht möglich.
Im Freiwilligen Jahr sind auch Tätigkeiten möglich, die im Zivildienst nicht vorgesehen sind. Beispielsweise darf der Zivildienst im Sport nur in Tätigkeitsfeldern wie Behindertensport, Seniorensport und Altenhilfe geleistet werden. Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport bietet dagegen auch Kriegsdienstverweigerern die Möglichkeit, aktiv mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bewegung, Sport und Spiel zu arbeiten. Zudem dürfen Zivildienstleistende in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder waren, keinen Dienst leisten. Für Kriegsdienstverweigerer, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheiden, gibt es keine derartigen Beschränkungen. Die Teilnehmer unterliegen vollständig den Regeln des FSJ, sie werden danach vergütet und sozialversichert.
Der maßgebliche Gesetzestext findet sich in Paragraph 14 c des Zivildienstgesetzes.
Um das FSJ statt eines Zivildienstes zu leisten, musst Du rechtzeitig
- einen Antrag auf Anerkennung als KDV stellen (bei Minderjährigen mit Zustimmungserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten)
- eine Verpflichtung, ein FSJ nach § 14c ZDG abzuleisten, unterschreiben
- eine Bewerbung für ein FSJ nach § 14c ZDG bei einem FSJ-Träger einreichen.
Nähere Informationen erhältst Du bei den Landessportjugenden (siehe Ansprechpartner)
Hier findest Du weitere Informationen zum FSJ statt Zivildienst im Sportbereich.

